Ra 2023/11/0150 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Mit der Frage der Genehmigung eines Kaufvertrages nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 ist der Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK eröffnet (vgl. VwGH 4.12.2023, Ra 2023/11/0097, mwN), weswegen das VwG von der in der Beschwerde beantragten mündlichen Verhandlung nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 4 VwGVG absehen durfte.