Die normative Zielsetzung der Verfahrensbeschleunigung kann ein Vorgehen gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG in Verfahren betreffend Auskunftsersuchen in bestimmten Fällen angezeigt erscheinen lassen (vgl. zu einem Auskunftsersuchen nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz etwa VwGH 26.3.2021, Ra 2019/03/0128).
Rückverweise