Ro 2023/10/0016 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Da die Parteistellung der Inhaber bestehender öffentlicher Apotheken im Verfahren über die Verleihung einer Apothekenkonzession auf die Geltendmachung des Mindestabstandes bzw. einer unzulässigen Einschränkung ihres eigenen Kundenpotenzials eingeschränkt ist, ist nur dies "Sache" des Verfahrens (vgl. VwGH 24.2.2011, 2010/10/0167, unter Hinweis auf VwGH 1.6.1983, 83/08/0015; vgl. allgemein zur Prüfbefugnis der VwG VwGH 6.10.2023, Ra 2022/11/0129, Rn. 22). Das VwG war daher aufgrund seiner eingeschränkten Prüfbefugnis im Verfahren über die von den Inhabern bestehender öffentlicher Apotheken erhobenen Beschwerde gegen die Konzessionserteilung nicht berechtigt, die Frage der Standortfestlegung, die keine Rechtsverletzung der Inhaber bestehender öffentlicher Apotheken bewirken kann, neu zu beurteilen.