Ra 2025/09/0065—VwGH Rechtssatz
18. November 2025
09/0003), wobei die "Sache" ("Angelegenheit") nicht generell, sondern nur auf Grund der jeweiligen Verwaltungsvorschrift, welche die konkrete "Sache" bestimmt, eruiert werden kann (VwGH 21.5.2025, Ra 2023/05/0055). War Gegenstand des behördlichen Verfahrens ein Antrag, steckt dieser im Regelfall die Grenzen der "Sache" des Verfahrens ab (VwGH 31.1.2001, 99/09/0131).…