Ra 2025/01/0151 Rn. 1—VwGH Rechtssatz
24. September 2025
zur Folge, dass der Bescheid (das Erkenntnis), mit dem das wiederaufzunehmende Verfahren abgeschlossen wurde, ex tunc außer Kraft tritt (vgl. VwGH 8.8.2019, Ra 2019/04/0049, Rn. 6; 5.9.2023, Ra 2023/09/0066, Rn. 8, jeweils mwN). Durch die Bewilligung bzw. Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens wird somit das wiederaufzunehmende Verfahren in das Stadium vor der Erlassung…