JudikaturVwGH

Ra 2023/09/0023 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juni 2023

Die juristische Person machte Ansprüche geltend, die auf sie nach § 32 Abs. 3 EpidemieG 1950 übergegangen wären. So waren nach dem verfahrenseinleitenden Antrag einerseits drei Mitarbeiter individuell nach § 7 EpidemieG 1950 abgesondert, was zu einem Anspruch nach § 32 Abs. 1 Z 1 EpidemieG 1950 führen kann, und zum anderen können weiteren namentlich angeführten Mitarbeitern nach § 32 Abs. 1 Z 7 EpidemieG 1950 zustehende, betragsmäßig konkretisierte Ansprüche auf die juristische Person übergegangen sein. Dies setzt voraus, dass diese Dienstnehmer infolge einer auf § 24 EpidemieG 1950 erlassenen Verkehrsbeschränkung nicht zu ihrer Arbeitsstelle kommen konnten (vgl. VwGH 28.10.2021, Ro 2021/09/0006).

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