Ra 2023/06/0042 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Entsprechend dem insoweit klaren Wortlaut (vgl. VwGH 25.10.2022, Ra 2022/06/0228, mwN) des § 2 Abs. 1 lit. a Tir PrivatzimmervermietungsG 1959 genügt es nicht, wenn sich die vermietete Wohnung in demselben Haus wie die Wohnung des Vermieters befindet, sondern es müssen darüber hinaus die Gäste im Rahmen des Wohnungsverbandes des Vermieters aufgenommen werden.