JudikaturVwGH

Ro 2023/06/0011 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Immobilienrecht
04. Dezember 2024

Die K-BO 1996 enthält keine Definition des Begriffes "Gebäude", weshalb die in der Rechtsprechung des VwGH entwickelte Definition heranzuziehen ist, wonach unter Gebäuden in fester Verbindung mit dem Boden und über demselben künstlich hergestellte Konstruktionen zu verstehen sind, durch welche ein allseits abgeschlossener Raum gebildet wird (vgl. VwGH 31.5.2022, Ro 2018/06/0020, mwN). Da auch das K-ROG 2021 keine Definition des Begriffes "Gebäude" enthält, ist diese Rechtsprechung angesichts des inhaltlichen Zusammenhangs der Bestimmungen der K-BO 1996 und des K-ROG 2021 auf den Begriff "Gebäude" im Sinne des K-ROG 2021 zu übertragen. Daraus folgt, dass im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 4 K-ROG 2021 der Begriff "Gebäude" im Sinne der in der Rechtsprechung des VwGH zur K-BO 1996 entwickelten Definition zu verstehen ist.