Ro 2018/06/0020 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Krnt BauO 1996 enthält keine Definition des Begriffes Gebäude, weshalb die in der Rechtsprechung des VwGH entwickelte Definition heranzuziehen ist, wonach unter Gebäuden in fester Verbindung mit dem Boden und über demselben künstlich hergestellte Konstruktionen zu verstehen sind, durch welche ein allseits abgeschlossener Raum gebildet wird (vgl. VwGH 29.8.2000, 97/05/0046, mwN; ebenso VwGH 31.7.2007, 2006/05/0236; in diesem Sinne auch zu "umschlossener Raum" VwGH 2.4.2009, 2007/05/0158, mwN; vgl. auch VwGH 19.12.2000, 2000/05/0270).