Ra 2023/04/0063 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Frage, ob unter Berücksichtigung der Kriterien in Anhang III der UVP-Richtlinie eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist, ist zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen der Aufschlussbohrungen wegen der Auswirkungen anderer Projekte größeres Gewicht haben können als bei deren Fehlen. Diese Beurteilung kann nicht von den Gemeindegrenzen abhängen (vgl. das noch zur Rechtslage vor der Novelle BGBl. I Nr. 26/2023 - im Anschluss an das Urteil EuGH 11.2.2015, C-531/13, Marktgemeinde Straßwalchen - ergangene Erkenntnis VwGH 22.6.2015, 2015/04/0001, Pkt. 4.2.) .