JudikaturVwGH

Ra 2023/02/0166 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2023

Mit der Verpflichtung zur Einschränkung des Tierbestandes auf eine jeweils bestimmte Anzahl von Tieren wird ein positives Tun angeordnet (VwGH 19.9.2006, 2004/05/0159). Ein solches Tun kann von einem Dritten durch Ersatzvornahme - der Abnahme der überzähligen Tiere - jederzeit bewirkt werden (VwGH 10.10.2014, Ra 2014/03/0034).

Rückverweise