Zweckwidrige Verwendung einer Wohnung über die Grenzen des § 119 Abs. 2a BO für Wien hinaus – Voraussetzungen für den Ausnahmetatbestand (Wohnsitzbegründung und Ortstaxenpflicht)—VwGH Entscheidung
Ra 2026/05/000515. Mai 2026
…hergestellt, weshalb anhand der bloß allgemeinen Ausführungen nicht zu erkennen ist, welche konkrete Rechtsfrage der Verwaltungsgerichtshof im Revisionsverfahren beantworten soll (vgl. VwGH 11.3.2026, Ra 2026/02/0028 ). Der bloße Umstand, dass zu einer bestimmten Regelung keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht, begründet für sich allein noch keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne…