Ra 2022/22/0080 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das rechtliche Interesse des Amtsrevisionswerbers an einer meritorischen Erledigung der Amtsrevision fällt (nachträglich) weg, wenn die Mitbeteiligte inzwischen verstorben ist und das angefochtene Erkenntnis ein höchstpersönliches Recht zum Gegenstand hat, in das eine Rechtsnachfolge nicht in Betracht kommt (VwGH 28.4.2010, 2008/19/1161).