Ra 2022/17/0174 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Falle der Beschwerde gegen einen den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zurückweisenden Bescheid nach § 58 Abs. 10 AsylG 2005 ist die "Sache" des Beschwerdeverfahrens auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des Antrags durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl beschränkt (VwGH 6.6.2023, Ra 2023/17/0083; VwGH 21.6.2023, Ra 2023/17/0001).