Unter "Grundstück" ist, wenn keine abweichende gesetzliche Definition vorliegt, jener Teil der Katastralgemeinde zu verstehen, der im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet wird (vgl. VwGH 18.6.2024, Ra 2022/13/0097 bis 0099; 18.10.2016, Ra 2015/16/0136, jeweils mwN).
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