Ra 2022/13/0084 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität ist eine Auslegungsregel für die Mehrwertsteuerrichtlinie und keine gegenüber den Bestimmungen dieser Richtlinie höherrangige Norm. Dieser Grundsatz kann es daher nicht erlauben, den Geltungsbereich einer Befreiung auszuweiten (vgl. z.B. EuGH 2.7.2020, BlackRock Investment Management (UK), C-231/19, Rn. 51).