Ra 2022/13/0084 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei einer komplexen einheitlichen Leistung sind sämtliche Umstände, unter denen der Umsatz abgewickelt wird, zu berücksichtigen, um dessen charakteristische Bestandteile zu ermitteln und darunter die dominierenden Bestandteile zu bestimmen (vgl. EuGH 21.2.2013, Mesto Zamberk, C-18/12, Rn. 29).