1—VwGH Rechtssatz
11. Juli 2025
ein im Wesentlichen den Interessen der Verkehrssicherheit dienendes Sicherungsmittel; es soll damit durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes einer "unmittelbaren Unfallgefahr" entgegengewirkt werden (VwGH 10.2.2023, Ra 2022/11/0191, mit Hinweis auf VwGH 18.6.2008, 2005/11/0048). Dabei handelt es sich um einen von der Aberkennung des Rechts, von einer Lenkberechtigung in Österreich Gebrauch…