JudikaturVwGH

Ra 2022/07/0025 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2024

Die Einzelfallprüfung gemäß § 3 Abs. 2 UVPG 2000 idF BGBl. I Nr. 58/2017 ist nicht auf betreffend das zu prüfende Vorhaben und nach dem maßgeblichen Tatbestand des Anhangs 1 zum UVPG 2000 gleichartige Projekte einzuschränken. Vielmehr sind grundsätzlich Vorhaben zu berücksichtigen, die insofern schutzgutbezogen im räumlichen Zusammenhang mit dem zu prüfenden Vorhaben stehen, als Wechselwirkungen ihrer Auswirkungen mit den Auswirkungen des zu prüfenden Vorhabens auf einzelne Schutzgüter im für die Umwelt erheblichen Ausmaß nicht von vornherein ausgeschlossen werden können (vgl. VwGH 17.12.2019, Ro 2018/04/0012). Diese Rechtsprechung ist auf die Einzelfallprüfung nach § 3a Abs. 6 UVPG 2000 idF BGBl. I Nr. 80/2018 übertragbar.

Rückverweise