JudikaturVwGH

Ro 2022/05/0021 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 2023

Die bloße Tatsache einer mehrmaligen Projektmodifikation bewirkt für sich allein genommen noch nicht zwangsläufig, dass eine Sache im Sinne des § 13 Abs. 8 AVG ihrem Wesen nach geändert wird.

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