Ro 2022/05/0021 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Dem Willen des Gesetzgebers - der in den Erläuterungen zur Bauordnungsnovelle 2018 (Beilage Nr. 27/2018, LG-401807-2018, S. 4) selbst ausdrücklich auf eine Kombination der Inanspruchnahme des Art. V Abs. 5 Wr BauO und des Abs. 6 leg. cit im Zuge der Ansteilung des betreffenden Daches verweist - ist zur vorliegend maßgeblichen Rechtslage nach Inkrafttreten der Bauordnungsnovelle 2018 eindeutig zu entnehmen, dass (nunmehr) eine kumulierte Inanspruchnahme der beiden in Rede stehenden Bestimmungen zulässig sein soll. Auch aus dem nunmehrigen Gesetzestext selbst ergibt sich nicht, dass und aus welchem Grund bei Anwendung des Art. V Abs. 6 Wr BauO die Anwendung von Art. V Abs. 5 leg. cit. ausgeschlossen sein sollte.