Ra 2022/03/0217 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Behörde kann im Spruch eines Feststellungsbescheides nicht über abstrakte Rechtsfragen "entscheiden", also weder über die Geltung bzw. Anwendbarkeit von Gesetzen oder gesetzlichen Bestimmungen noch über ihre Auslegung.