JudikaturVwGH

Ra 2022/03/0178 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2022

Nach § 10 Abs. 1 Z 1 SDG 1975 ist die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger zu entziehen, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Eintragung seinerzeit nicht gegeben gewesen oder später weggefallen sind. Die Norm erlaubt somit ausdrücklich eine Durchbrechung der Rechtskraft früherer Eintragungs- und damit auch Rezertifizierungsbescheide, wenn Umstände bekannt werden, die gegen die Eintragung bzw. Rezertifizierung gesprochen hätten oder die Voraussetzungen für die Eintragung bzw. Rezertifizierung nachträglich weggefallen sind. Einer Wiederaufnahme des Eintragungs- oder Rezertifizierungsverfahrens bedarf es daher nicht, womit auch den einschlägigen Fristen für ein Wiederaufnahmeverfahren im gegenständlichen Kontext keine Bedeutung zukommt.

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