JudikaturVwGH

11 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 2023

Das Erfordernis des § 34 Abs. 3 letzter Satz StbG 1985 ist erfüllt, wenn - im amtswegig (§ 35 erste Variante StbG 1985) durchgeführten Entziehungsverfahren - der Entziehungsbescheid der Landesregierung vor Ablauf der dort normierten sechsjährigen Frist erlassen wird. Auf den Zeitpunkt der Erlassung der Entscheidung des VwG (infolge einer dagegen erhobenen Beschwerde) kommt es in dieser Konstellation nicht an.

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