Dem Adelszeichen "von" kommt im deutschsprachigen Kontext in Österreich eine besondere, unmittelbar mit Vorrechten der Geburt oder des Standes verbundene Bedeutung zu, die aber mit von der Übersetzung her ähnlichen ausländischen Namensbestandteilen oder -zusätzen - wie beispielsweise "de" oder "van" - typischerweise nicht verbunden sind (vgl. VfGH 2.3.2020, E 4050/2019 = VfSlg. 20.368; darauf Bezug nehmend VwGH 23.9.2020, Ra 2019/01/0358).
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