JudikaturVwGH

Ra 2021/13/0143 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Steuerrecht
25. Juni 2025

Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über diese Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen. Es ist dabei nicht entscheidend, in welchem zeitlichen Ausmaß eine Wohnung tatsächlich genutzt wird (vgl. VwGH 5.3.2020, Ra 2019/15/0145).