JudikaturVwGH

Ra 2021/13/0109 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. März 2022

Keine Definition enthält das Tir VerkehrsaufschließungsabgabenG 2011 für den Begriff des "Neubaus"; es sieht - als Erweiterung des Begriffs - nur vor, dass ein Neubau auch dann vorliegt, wenn Gebäude im Sinn des § 2 Abs. 4 oder Teile davon ihren Verwendungszweck durch bauliche Änderungen verlieren (§ 7 Abs. 1 Tir VerkehrsaufschließungsabgabenG 2011).

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