JudikaturVwGH

Ra 2021/08/0034 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. März 2021

Es liegt am Vertreter, schon ab dem Beginn der Zahlungsschwierigkeiten zusätzliche, beleggestützte Aufzeichnungen über die Gleichbehandlung der Forderungen des Krankenversicherungsträgers anzulegen (vgl. in diesem Sinn auch Müller in SV-Komm § 67 ASVG Rz 148).

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