JudikaturVwGH

10 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2022

Das Rechtsmittel, über welches das VwG zu entscheiden hat, bleibt im Fall eines zulässigen Vorlageantrags die Beschwerde; der Vorlageantrag richtet sich nämlich (nur) darauf, dass die Beschwerde dem VwG vorgelegt wird (vgl. VwGH 24.2.2022, Ro 2020/05/0018; VwGH 17.12.2015, Ro 2015/08/0026). Es ist im Spruch des verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses daher nicht der Vorlageantrag abzuweisen (oder ihm stattzugeben), sondern über die Beschwerde zu entscheiden.

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