JudikaturVwGH

Ra 2020/19/0315 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 2021

Um eine Gruppenverfolgung mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit annehmen zu können, ist es nicht erforderlich, dass die Vorgänge im Herkunftsstaat bereits das Ausmaß eines Genozids erreichen (vgl. VwGH 3.8.2020, Ra 2020/20/0034, mwN).

Rückverweise