Ra 2020/19/0315 1 – Vwgh Rechtssatz
Um eine Gruppenverfolgung mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit annehmen zu können, ist es nicht erforderlich, dass die Vorgänge im Herkunftsstaat bereits das Ausmaß eines Genozids erreichen (vgl. VwGH 3.8.2020, Ra 2020/20/0034, mwN).
…Bei Folgeanträgen sind die Asylbehörden auch dafür zuständig, mögliche Sachverhaltsänderungen in Bezug auf den subsidiären Schutzstatus des Antragstellers einer Prüfung zu unterziehen (vgl VwGH 12.03.2021, Ra 2020/19/0315, mwN). Eine wesentliche Änderung der Situation in Nigeria wurde jedoch im Beschwerdeverfahren nicht behauptet und entspricht eine solche auch nicht dem Amtswissen des Bundesverwaltungsgerichts. Es…
…einer innerstaatlichen Fluchtalternative entgegen. Ausgehend von den Länderfeststellungen ist eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes nach Erlassung der Entscheidung des BFA nicht eingetreten. (vgl VwGH 12.03.2023, Ra 2020/19/0315) Im Verfahren haben sich schließlich keine Hinweise auf die in Artikel 1 Abschnitt C und F der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Endigungs- und Ausschlussgründe ergeben. Im…
…Wesentlichen mit den vom BFA getroffenen Länderfeststellung decken, ist eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes nach Erlassung der Entscheidung des BFA nicht eingetreten (vgl. VwGH 12.03.2023, Ra 2020/19/0315). Da keine Asylausschließungsgründe zutage getreten sind, war spruchgemäß zu entscheiden. Ad B) Unzulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im…
…Teil des Herkunftsstaates die Voraussetzungen zur Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht gegeben sind (vgl. etwa VwGH 23.11.2016, Ra 2016/18/0054; VwGH 12.03.2021, Ra 2020/19/0315). Da darüber hinaus keine von der Beschwerdeführerin verwirklichte Asylausschluss- oder -endigungsgründe festzustellen waren, ist der Beschwerde stattzugeben, dieser der Status der Asylberechtigten zuzuerkennen und gemäß…
…Schutzberechtigten: Bei Folgeanträgen sind die Asylbehörden auch dafür zuständig, mögliche Sachverhaltsänderungen in Bezug auf den subsidiären Schutzstatus des Antragstellers einer Prüfung zu unterziehen (VwGH 12.03.2021, Ra 2020/19/0315, mwN). Eine wesentliche Änderung der Situation in der Demokratischen Republik Kongo wurde jedoch im Beschwerdeverfahren ebenfalls nicht behauptet und ergeben sich auch sonst keine fundierten…
…Betreffende mit diesen Personen teilt, sodass die begründete Annahme besteht, (auch) er könnte unabhängig von individuellen Momenten solchen Maßnahmen ausgesetzt sein (vgl. etwa VwGH 12.3.2021, Ra 2020/19/0315, mwN). Für das Vorliegen einer Gruppenverfolgung ist nicht entscheidend, dass sich die Verfolgung gezielt gegen Angehörige nur einer bestimmten Gruppe und nicht auch gezielt gegen…
…Bei Folgeanträgen sind die Asylbehörden auch dafür zuständig, mögliche Sachverhaltsänderungen in Bezug auf den subsidiären Schutzstatus des Antragstellers einer Prüfung zu unterziehen (vgl. VwGH 12.03.2021, Ra 2020/19/0315, mwN). Mit Bescheid des BFA vom 02.02.2024 wurde sein Antrag auf internationalen Schutz (unter anderem) hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes "genügt für die geforderte Individualisierung einer Verfolgungsgefahr die Glaubhaftmachung der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe" (VwGH 25.9.2020, Ra 2019/19/0407; 12.3.2021, Ra 2020/19/0315). Vor dem Hintergrund der Länderberichte zur Situation von (aus Myanmar geflüchteten) Angehörigen der Volksgruppe der Rohingya in Bangladesch und des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 25…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes "genügt für die geforderte Individualisierung einer Verfolgungsgefahr die Glaubhaftmachung der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe" (VwGH 25.9.2020, Ra 2019/19/0407; 12.3.2021, Ra 2020/19/0315). Vor dem Hintergrund der Länderberichte zur Situation von (aus Myanmar geflüchteten) Angehörigen der Volksgruppe der Rohingya in Bangladesch und des Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 25…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes "genügt für die geforderte Individualisierung einer Verfolgungsgefahr die Glaubhaftmachung der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe" (VwGH 25.9.2020, Ra 2019/19/0407; 12.3.2021, Ra 2020/19/0315). Vor dem Hintergrund der Länderberichte zur Situation von (aus Myanmar geflüchteten) Angehörigen der Volksgruppe der Rohingya in Bangladesch und des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 23…
…des Verwaltungsgerichtshofes "genügt für die geforderte Individualisierung einer Verfolgungsgefahr die Glaubhaftmachung der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe" (VwGH 25.9.2020, Ra 2019/19/0407; 12.3.2021, Ra 2020/19/0315). Vor dem Hintergrund der Länderberichte zur Situation von (aus Myanmar geflüchteten) Angehörigen der Volksgruppe der Rohingya in Bangladesch hatte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht nur mit…
…mit dem maßgeblichen, bereits in der Beschwerde vorgebrachten Fluchtvorbringen, nämlich dem Vorliegen einer westlichen Orientierung und der Zugehörigkeit zur Glaubensrichtung der Kaka'i (vgl VwGH 12.3.2021, Ra 2020/19/0315), auseinanderzusetzen. Dabei geht das Bundesverwaltungsgericht selbst im Rahmen seiner Beurteilung des Status der subsidiär Schutzberechtigten von der Zugehörigkeit der Beschwerdeführerin zu "einer religiösen Minderheit" aus…
…der Lehre des BF3 § 55a FPG nicht mehr einschlägig ist, weil zum einen das Lehrverhältnis nicht schon vor dem 28.12.2019 bestand (vgl. VwGH 08.03.2021, Ra 2020/14/0291) und zum anderen die Bestimmung des § 55a FPG mit 27.12.2023 weggefallen ist. Die Beschwerden gegen die Spruchpunkte IV. bis VI. der gegenständlichen…
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