Ra 2020/19/0315 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Um eine Gruppenverfolgung mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit annehmen zu können, ist es nicht erforderlich, dass die Vorgänge im Herkunftsstaat bereits das Ausmaß eines Genozids erreichen (vgl. VwGH 3.8.2020, Ra 2020/20/0034, mwN).