JudikaturVwGH

Ra 2020/13/0050 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2023

Wurden die verrechneten Leistungen nicht bewirkt, besteht auch kein Recht auf Vorsteuerabzug, wobei es auf eine Gut- oder Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen, der den Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nicht ankommt (vgl. EuGH 27.6.2018, C-459/17, SGI und C-460/17, SNC)

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