JudikaturVwGH

Ra 2020/12/0019 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2021

Ein möglicher Verweisungsarbeitsplatz muss (vgl. VwGH 31.7.2020, Ra 2019/12/0085) der Verwendungsgruppe des bislang wirksam zugewiesenen Arbeitsplatzes entsprechen. Der Verweisungsarbeitsplatz muss allerdings nicht nur der bisherigen Verwendungsgruppe angehören, sondern darüber hinaus der bisherigen Verwendung gleichwertig sein (vgl. VwGH 30.1.2017, Ro 2014/12/0010).

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