Zurückweisung - Einschränkung der Lenkberechtigung - Auch ein Beschluss über einen Antrag gemäß § 30 Abs. 2 und 3 VwGG äußert die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung. Bei unveränderter Sach- und Rechtslage darf daher nicht neuerlich in derselben Sache entschieden werden (vgl. z.B. VwGH 21.5.2020, Ra 2020/13/0029, mwN).