Rückverweise
Die Verwaltungsstrafbehörden - wie die gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG 2014 in Verwaltungsstrafsachen immer in der Sache selbst entscheidenden VwG - sind an den Antrag der Abgabenbehörden nicht gebunden (vgl. VwGH 22.3.2012, 2009/09/0214; 26.1.2012, 2009/09/0283).