JudikaturVwGH

Ra 2020/08/0187 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2022

Aus den Übergangs- bzw. Inkrafttretensbestimmungen des § 79 Abs. 161 und des § 80 Abs. 16 AlVG 1977 ergibt sich, dass bei der Beurteilung der Ansprüche auf Notstandshilfe vor dem 1. Juli 2018 die bis zu diesem Stichtag in Geltung stehenden Bestimmungen des AlVG 1977- unverändert - anzuwenden sind. Dazu gehören auch die mit der AlVG-Novelle BGBl. I Nr. 157/2017 aufgehobenen Bestimmungen über die Anrechnung von Partnereinkommen.

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