JudikaturVwGH

Ra 2020/08/0185 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 2022

Es ist notorisch und bedarf keiner näheren Begründung, dass eine langjährige Absenz vom Arbeitsmarkt den arbeitsplatzbezogenen Einordnungs- und Kommunikationsfähigkeiten eines potentiellen Mitarbeiters in der Regel nicht förderlich ist, was wiederum in den Augen von Arbeitgebern einen Bewerbungsnachteil zur Erlangung eines regulären Dienstverhältnisses am ersten Arbeitsmarkt bei sonst durchaus gleicher Qualifikation darstellen kann (vgl. VwGH 11.12.2013, 2012/08/0313, mwN).

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