JudikaturVwGH

Ra 2019/15/0159 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2020

Auch Aufwendungen für weitere Begleitpersonen, deren Mitnahme von der Bewilligung des Sozialversicherungsträgers nicht umfasst ist, können zwangsläufig erwachsen. Die Beweislast dafür trägt der Steuerpflichtige, der selbst alle Umstände darzulegen hat, auf welche die Berücksichtigung bestimmter Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung gestützt werden kann (vgl. VwGH 25.5.2004, 2001/15/0027).

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