JudikaturVwGH

Ra 2019/15/0153 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2020

Liegt ausschließlich eine Ungewissheit hinsichtlich der Lösung einer Rechtsfrage vor, begründet dies keine Ungewissheit im Sinne des § 200 BAO (vgl. dazu VwGH 28.10.1993, 93/14/0123).

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