Ra 2019/13/0093 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Sonderzahlungen nach § 49 Abs. 2 ASVG setzen voraus, dass sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten, über die Beitragszeiträume hinausreichenden Zeitabschnitten wiederkehren (vgl. z.B. VwGH 3.4.2019, Ra 2018/08/0017, mwN).