Ra 2019/13/0074 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH in Bezug auf das Aufsuchen von Geschäftsräumlichkeiten sind Feststellungen hinsichtlich der Verletzung von Sorgfaltspflichten nicht einordenbar und in ihrer Tragweite nicht erschließbar, solange nicht dargelegt wird, ob und inwieweit dies in der jeweiligen Branche im Streitzeitraum üblich war (vgl. VwGH 17.11.2020, Ra 2020/13/0064).