Ra 2019/13/0036 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das Bundesfinanzgericht hat die Einvernahme des Bankmitarbeiters zur Frage, ob es hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Liegenschaften an jeweils durchgeführte Sanierungsabschnitte gekoppelte Finanzierungszusagen der Bank gegeben hat, unterlassen. Dies stellt einen Akt der vorgreifenden Beweiswürdigung dar, der auch dann unzulässig ist, wenn die Beweislast hinsichtlich des Vorliegens von Finanzierungsplänen beim Liegenschaftseigentümer liegt.