Ra 2019/13/0036 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der hohe Fremdfinanzierungsgrad (hier: nahezu gänzliche Fremdfinanzierung der Liegenschaftsankäufe) spricht nicht von vornherein gegen eine Vermietungsabsicht und der Entschluss, die für die Liegenschaftserwerbe aufgenommenen Kredite vor Beginn der Vermietung durch den Verkauf der Liegenschaften abzudecken, kann entweder Teil eines von vornherein bestehenden Planes gewesen sein, oder konnte auch erst nachträglich infolge unvorhergesehener Umstände entstanden sein (vgl. idS etwa VwGH 14.12.2005, 2002/13/0001).