Ra 2019/08/0036 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Verweigert ein Arbeitsloser die Teilnahme an einer erforderlichen und zumutbaren Maßnahme in objektiver bzw. ihm zuzurechnender Kenntnis ihres Inhaltes sowie ihrer Zumutbarkeit und Erforderlichkeit, liegt eine ungerechtfertigte Weigerung vor, die den Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nach § 10 Abs. 1 AlVG nach sich zieht (vgl. VwGH 6.7.2011, 2011/08/0013).