JudikaturVwGH

Ro 2019/04/0005 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2022

Die Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, mit der nähere Kostenarten gemäß § 79 Abs. 6 Z 4 GWG 2011 bestimmt werden (GAS-NBK-V 2012), BGBl. II Nr. 39/2012, normiert in ihrem § 2, dass Personalkosten und Finanzierungskosten zu den Kostenarten der nicht beeinflussbaren Kosten zählen. Damit sind unter anderem langfristige Verpflichtungen im Personalbereich, insbesondere Pensionsverpflichtungen, angesprochen.

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