Ra 2019/01/0090 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Für den von den Revisionswerbern begehrten Ausspruch der Anerkennung der Rechtzeitigkeit einer erhobenen Revision bietet das VwGG keine Rechtsgrundlage, weshalb der Antrag zurückzuweisen war (vgl. idS etwa VwGH 28.5.2015, Ra 2015/07/0039).