JudikaturVwGH

Ra 2019/01/0090 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. August 2019

Für den von den Revisionswerbern begehrten Ausspruch der Anerkennung der Rechtzeitigkeit einer erhobenen Revision bietet das VwGG keine Rechtsgrundlage, weshalb der Antrag zurückzuweisen war (vgl. idS etwa VwGH 28.5.2015, Ra 2015/07/0039).

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