JudikaturVwGH

Ro 2018/13/0013 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2020

Die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht haben - auch im Rahmen der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen - die Angaben des Steuerpflichtigen zu prüfen und zu würdigen und gegebenenfalls Nachweise einzufordern (vgl. Fuchs in Doralt et al, EStG20, § 34 Tz 7).

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