JudikaturVwGH

Ro 2018/13/0013 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2020

Mehraufwendungen aus einer Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim erwachsen nur dann zwangsläufig, wenn ein derartiger Pflege- oder Betreuungsbedarf gegeben ist. Im Hinblick auf Prozesskosten ist ein derartiger spezifischer Zusammenhang der Mehraufwendungen mit einem Pflege- oder Betreuungsbedarf nicht erforderlich.

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