JudikaturVwGH

Ro 2018/13/0010 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 2019

Die wirtschaftliche Verwertung einer Personalkonzession einer Apotheke erfolgt nicht durch Veräußerung und Übertragung der Konzession auf den Erwerber der Apotheke, weil die höchstpersönliche Konzession (§ 12 ApothekenG) durch deren Inhaber nicht übertragen werden kann. Gegenstand der Übertragung können immer nur das Unternehmen selbst oder Teile desselben sein. Die wirtschaftliche Verwertung erfolgt vielmehr dadurch, dass der bisherige Inhaber seine Apotheke an den Erwerber überträgt, dieser aufgrund dessen eine neue Konzession - bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen - erwirken kann (§ 46 ApothekenG) und der besondere Gebietsschutz im Kaufpreis abgegolten wird.

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