JudikaturVwGH

Ro 2018/11/0011 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2019

Hat das VwG mit der angefochtenen Entscheidung eine meritorische Entscheidung über die Beschwerde verweigert, konnte der Revisionswerber durch die angefochtene Entscheidung demnach allenfalls in seinem Recht auf Sachentscheidung (vgl. zB. VwGH 2.7.2018, Ra 2018/02/0207; 5.7.2018, Ra 2018/06/0096; 22.10.2018, Ra 2016/06/0125) über seine Beschwerde verletzt werden.

Rückverweise