4—VwGH Rechtssatz
26. Mai 2025
erster Satz Jagdgesetz ist allein, dass diese Fütterung "zur Vermeidung untragbarer Schäden während der Zeit der Vegetationsruhe und des Vegetationsbeginns erforderlich" ist (vgl. VwGH 19.6.2018, Ra 2018/03/0023). Wird dieses Vermeidungserfordernis hingegen verfehlt, wird für die Behörde (bzw. das VwG) die Untersagungsverpflichtung gemäß § 43 Abs. 2 Jagdgesetz ausgelöst (vgl. VwGH 22.11.2017, Ra…